Egal,. ob Sie rechtschutzversichert sind oder nicht, übernehmen wir Ihren Fall. Mit den Rechtschutzversicherern klären wir auch die Kostenübernahme. Häufig ’sperren‘ sich die Versicherungen, Kostendeckung z.B. bei einem Aufhebungsangebot des Arbeitgebers zu übernehmen. Wir verfügen hier über ausreichend Fachwissen und Erfahrung, diese Kostenübernahme durchzusetzen. Ein solcher Anspruch besteht, wie durch den Bundesgerichtshof in mehreren Fällen festgestellt wurde.
Sollten Sie nicht rechtschutzversichert sein, klären wir mit Ihnen, ob sich die Einschaltung eines Anwalts bzw. eine Kündigungsschutzklage wirklich lohnt. Natürlich muss ein positives Ergebnis (in der Regel eine Abfindung) die entstehenden Anwaltskosten übersteigen. Scheuen Sie sich aber nicht, erst einmal unseren anwaltlichen Rat einzuholen. Die geringe Beratungsgebühr dafür wird sich immer lohnen.

Wenn Sie eine private Rechtschutzversicherung haben, können Sie übrigens den Anwalt frei wählen.
In der letzten Zeit schlagen einige Rechtsschutzversicherungen Rechtsanwälte vor, mit denen sie Sondervereinbarungen über die Vergütung und Kostenbegrenzung getroffen haben. Diesen Empfehlungen sollte nicht gefolgt werden, da der von der Rechtsschutzversicherung empfohlene Anwalt eventuell nicht nur die Interessen des Mandanten sondern auch die Interessen der Versicherung im Auge hat.

Eine Jahresprämie kostet durchschnittlich etwa 200 Euro. Mitversichert sind Ehegatten, Kinder, solange sie im Haushalt leben, sowie Lebenspartner. Wichtig ist, daß der Rechtsschutzversicherungsvertrag drei Monate vor dem Versicherungsfall (hier die Kündigung) abgeschlossen ist.