Zwischen Arbeits- und Sozialrecht gibt es immer stärkere Verknüpfungen. Ansprüche müssen unter anderem gegenüber der  Agentur für Arbeit (früher: Arbeitsamt) , Kranken- und Rentenversicherungsträgern sowie dem Versorgungsamt durchgesetzt werden.

Mit Reinhard Gaidies als Fachanwalt für Sozialrecht sind Gaidies Heggemann & Partner auch auf diesem Gebiet fachlich ausgewiesen. Umfassende Kenntnisse der Gesetzeslage sowie der vielfältigen Änderungen sind unabdingbar für eine interessengerechte Vertretung.In folgenden Bereichen, sowohl im Widerspruchsverfahren vor den Behörden als auch vor Gerichten, sind wir aktiv:

  • Rentenversicherung, insbesondere Erwerbsminderungsrenten
  • Arbeitslosenversicherung
  • Versorgungsamt, insbesondere Feststellung einer Behinderung sowie der   Schwerbehinderteneigenschaft
  • Hauptfürsorgestelle, insbesondere bei Fragen des besonderen Kündigungsschutzes Schwerbehinderter
  • Krankenversicherung, insbesondere Versicherungspflicht und Leistungserbringung
  • Gesetzliche Unfallversicherung

Sozialrechtliche Fragestellungen müssen aber auch in arbeitsrechtlichen Auseinandersetzungen beachtet werden, zum Beispiel:

  • Eintritt einer Sperrzeit oder Ruhenszeit
  • Höhe und Dauer des Arbeitslosengeldes
  • Voraussetzungen für den Bezug von Insolvenzgeld, Unterhaltsgeld und Kurzarbeitergeld
  • Förderung von Eingliederungsverträgen und Sozialplanmaßnahmen durch das Arbeitsamt
  • Zeitpunkt eines ungekürzten Anspruches auf Altersrente

Selbst in einem ungefährdeten Arbeitsverhältnis entstehen häufig sozialrechtliche Probleme:

  • Zahlung von Krankengeld
  • Feststellung einer Behinderung
  • Gleichstellung mit den Schwerbehinderten
  • Entschädigung eines Arbeitsunfalls oder einer Berufskrankheit

Bei dieser engen Verzahnung zwischen Sozial- und Arbeitsrecht kommt Ihnen unsere Spezialisierung zugute, die eine umfassende Beratung und Vertretung gewährleistet.