Zahlen Arbeitgeber nicht pünktlich den Lohn, sind sie für mögliche Folgen grundsätzlich schadenersatzpflichtig. Dies hat das Landesarbeitsgericht (LAG) Rheinland-Pfalz in einem kürzlich veröffentlichten Urteil vom 24.09.2015 entschieden (AZ: 2 Sa 555/14). Es sprach damit einem Hilfsarbeiter über 76.000,00 € Schadenersatz wegen der Zwangsversteigerung seines Hauses zu.Der Mann arbeitete im Baugewerbe. Seinem Arbeitgeber ging es wirtschaftlich jedoch nicht sehr gut. Von Juni 2012 bis Januar 2013 wurde der Lohn des Mannes nicht pünktlich in voller Höhe gezahlt. Im Januar 2013 blieb letztlich ein Fehlbetrag von über 1.300,00 €. Dies blieb für den Hilfsarbeiter und seiner Frau nicht folgenlos. Das Paar verfügte über ein kreditfinanziertes Eigenheim. Als es bereits 2012 wegen der unregelmäßigen Lohnzahlungen die Raten bei ihrer Sparkasse nicht pünktlich begleichen konnte, wurde der Darlehensvertrag nach zwei Mahnungen gekündigt. Die Sparkasse ließ sich jedoch auf eine weitere Ratenzahlung ein. Als dann der Arbeitgeber des Mannes erneut den Lohn in Höhe von 1.800,00 € nicht pünktlich auszahlte und auch der Dispo tief ins Minus geriet, konnte das Paar die im Januar 2013 fällige Hausrate nicht aufbringen. Auch eine zwischenzeitlich geleistete Lohnzahlung des Arbeitgebers in Höhe von 500,00 € half nicht mehr. Die Sparkasse forderte wegen des Zahlungsverzugs das gesamte Darlehen zurück. Das Haus mit einem Verkehrswert von 140.000,00 € wurde schließlich zwangsversteigert. Doch der Versteigerungserlös belief sich nur auf etwa die Hälfte seines Werts. Den Differenzbetrag in Höhe von über 76.000,00 € machte der Hilfsarbeiter nun bei seinem Arbeitgeber als Schadenersatz geltend. Hätte dieser den Lohn pünktlich bezahlt, wäre es nicht zur Zwangsversteigerung gekommen. Der Arbeitgeber lehnte ab. Der Beschäftigte habe ja gewusst, dass die letzten Winter-Monate wirtschaftlich für das Unternehmen schwierig waren und er nicht immer mit pünktlichen Lohnzahlungen rechnen konnte. Zudem habe der Arbeiter eine zu hohe Darlehensrate vereinbart und damit seine finanziellen Möglichkeiten überschätzt.

Schadenersatzanspruch anerkannt

Sowohl das Arbeitsgericht Koblenz als nun auch das LAG Mainz sprachen dem Arbeitnehmer Schadenersatz in Höhe von über 76.000,00 € zu. „Es liegt nicht außerhalb jeder Lebenserfahrung, dass die Finanzierung einer Immobilie durch den Arbeitnehmer gefährdet und dadurch gegebenenfalls auch das Risiko einer Zwangsversteigerung erhöht beziehungsweise verwirklicht werden kann, wenn der geschuldete Lohn als Lebensgrundlage des Arbeitnehmers nicht pünktlich gezahlt wird“, so das LAG. Der Kläger sei auch nicht verpflichtet gewesen, die Finanzierung des Hauses so zu gestalten, dass allein die Ehefrau im Falle eines Lohnausfalls für die Bedienung des Darlehens einspringt. Vielmehr schulde der Arbeitgeber die pünktliche Zahlung des vom seinem Arbeitnehmer verdienten Lohns. Darauf habe sich dieser verlassen und die Finanzierung danach ausrichten dürfen, urteilten die Mainzer Richter.
Hinweise darauf, dass der Kläger und seine Frau überschuldet waren, gebe es nicht. In den Jahren zuvor hätten sie die fälligen Raten immer pünktlich gezahlt.