Offenlegung kritischer Äußerungen sollte belohnt werden

Zwei Gesellschafter der Braunschweiger Brauerei Wolters hatten im Dezember 2017 € 2.000 als Belohnung ausgesetzt, um die Verfasser von anonymen Beschwerden zu ermitteln. Der Betriebsrat hatte die im Kummerkasten vorgefunden Beschwerden, wie im Betrieb üblich, auf einer Betriebsversammlung verlesen. In den Beschwerden wurden einige Mitarbeiter namentlich benannt und scharf angegriffen.
Vor dem Arbeitsgericht Braunschweig einigten sich Geschäftsführung und Betriebsrat darauf, dass die Brauerei das „Kopfgeld“ zurücknimmt.
Der Betriebsrat, vertreten durch unsere Rechtsanwältin Eva Büchele, sicherte u. a. zu, Beschwerden künftig nicht mehr ungeprüft zu verlesen, um eine Beleidigung einzelner Mitarbeiter auszuschließen. Auch wenn das Arbeitsgericht wegen der gütlichen Einigung nicht über die Rechtmäßigkeit des Kopfgeldes zu entscheiden hatte, deutete die Richterin an, die Auslobung der Prämie für rechtsunwirksam zu halten. Die Auslobung eines Kopfgeldes dürfte das Ordnungsverhalten der Mitarbeiter betreffen und damit gem. § 87 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG der zwingenden Mitbestimmung des Betriebsrats unterliegen, so die Richterin. Der Fall sorgte auch in der Presse für viel Aufsehen. Hier zu einem Videobeitrag des NDR: https://www.ndr.de/nachrichten/niedersachsen/braunschweig_harz_goettingen/Wolters-Geschaeftsfuehrung-streicht-Kopfgeld,wolters120.html