Ist erst einmal die Kündigung ausgesprochen, sinkt die Wahrscheinlichkeit, tatsächlich in dem Unternehmen weiter arbeiten zu können. Auch die meisten Kündigungsschutzprozesse werden durch Vergleich beendet (rund 90 %), aber eben mit einer Abfindungszahlung.

Verbunden mit der (endgültigen) Beendigung des Arbeitsverhältnisses, verpflichtet sich der Arbeitgeber in einem Vergleich eine Abfindung für den Verlust des Arbeitsplatzes zu zahlen.

Abfindungen müssen verhandelt werden

Anders als in anderen europäischen Ländern kennt das deutsche Arbeitsrecht keinen generellen Anspruch auf Abfindung. Die Abfindung muss im Prozess oder außergerichtlich durchgesetzt werden. Hier gilt die Regel, je besser die Erfolgsaussichten des Arbeitnehmers, desto höher ist die Abfindung.

„Faustformel“ in Hamburg

In Hamburg gilt dabei immer noch die „Faustformel“ einer Abfindung zwischen einem halben bis einem vollen Brutto-Monatseinkommen je Beschäftigungsjahr (anders im Hamburger Umland). Bei Leitenden Angestellten kann natürlich auch mit höheren Faktoren argumentiert werden.

Strategie und Taktik erforderlich

Nur wer die aktuelle Rechtsprechung kennt und die Strategie und Taktik des Kündigungsschutzprozesses sicher beherrscht, kann höhere Beträge durchsetzen. Darin sehen wir in jedem Einzelfall unsere Aufgabe und Herausforderung, auch in außergerichtlichen Verhandlungen mit unserem vielfältigen Wissen in den verschiedenen Branchen.

Fachanwälte mit Kompetenz und Erfahrung

Für uns als Fachanwälte für Arbeitsrecht ist eine ständige Aktualisierung unseres Fachwissens durch regelmäßige Teilnahme an Fortbildungen selbstverständlich. Auch fließen die vielfältigen Erfahrungen mit den jeweiligen Richtern ein oder unsere Branchenkenntnisse – ein Vorteil, wenn man ausschließlich im Arbeitsrecht aktiv ist.