Jedes Jahr, wenn die Temperaturen steigen, stellt sich die gleiche Frage: Was muss ein Arbeitnehmer „aushalten“, was muss mein Arbeitgeber tun? Die „Technischen Regeln für Arbeitsstätten“ ASR A3.5 geben Antwort.
2016 Ausgabe 3 / Monat Juni
Anspruch BR-Mitglieder auf „gleiche Bezahlung“ – Arbeitsgericht Berlin zur Vergleichbarkeit
Betriebsratsmitglieder haben Anspruch auf gleiche Bezahlung wie vergleichbare Arbeitnehmer im Betrieb. Dies gilt auch, wenn die Vergleichsarbeitnehmer befördert werden (§ 37 Abs. 4 BetrVG), z.B. weil sie sich innerbetrieblich qualifiziert haben. Was ist aber, wenn eine solche Qualifizierung extern erworben wurde und deshalb der Arbeitgeber nicht von einem „regelhaften Aufstieg“ ausgeht?
Funktionspostfach für den Betriebsrat – Das „Schwarze Brett“ ist out
Der Betriebsrat kann vom Arbeitgeber die Einrichtung eines eigenen externen Funktionspostfaches verlangen, von dem aus er einen regelmäßigen Newsletter verschickt. Dem Betriebsrat steht bei der Entscheidung, ob die beanspruchte Kommunikationstechnik erforderlich i. S. v. § 40 Abs. 2 BetrVG ist, ein Beurteilungsspielraum zu.
Können 51 Urlaubstage verfallen? LAG München wagt sich vor
Ob Urlaubstage verfallen können oder sogar der Arbeitgeber in der Pflicht ist, Urlaub von sich aus zu gewähren, beschäftigt zur Zeit die Gerichte. Die Landesarbeitsgerichte in Berlin und München haben sich hier eindeutig positioniert und stellen den Gesundheitsschutz heraus, den der Arbeit-geber zu beachten hat. Unter Umständen ist der Urlaub sogar auszuzahlen.
Arbeitgeber zahlt Lohn unpünktlich – Schaden von 76.000 EUR beim Arbeitnehmer
Zahlen Arbeitgeber nicht pünktlich den Lohn, sind sie für mögliche Folgen grundsätzlich schadenersatzpflichtig. Dies hat das Landesarbeitsgericht (LAG) Rheinland-Pfalz in einem kürzlich veröffentlichten Urteil vom 24.09.2015 entschieden (AZ: 2 Sa 555/14). Es sprach damit einem Hilfsarbeiter über 76.000,00 € Schadenersatz wegen der Zwangsversteigerung seines Hauses zu.
Neuer EU-Datenschutz beschlossen – Beschäftigtendatenschutz umsetzen
Auf den deutschen Gesetzgeber warten oder selbst als BR aktiv werden? Die Frage beleuchtet Prof. Wedde.