Regelungsvereinbarungen sind zulässig

Arbeitgeber und Betriebsrat können Regelungen über die „betriebsübliche berufliche Entwicklung eines freigestellten Betriebsratsmitgliedes“ treffen, auch bezogen auf die Gleichbehandlung bei Gehaltserhöhungen.

Im Fall eines Hamburger BR-Mitgliedes war bis zum Bundesarbeitsgericht im Streit, ob Gehaltserhöhungen im AT-Band gleichfalls für das BR-Mitglied gelten können. Nach einer bestehenden Regelungsvereinbarung sollten zunächst die Vergleichspersonen bestimmt werden (3 möglichst aus dem regionalen Einsatzbereich). Außerdem wurde festgelegt, dass ein freigestelltes Betriebsratsmitglied „an der durchschnittlichen Vergütungsentwicklung der festgelegten Vergleichspersonen“ teilnimmt.
(BAG, Urteil vom 18. 1. 2017 – 7 AZR 205/15)