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2018 Ausgabe 3 / Monat Mai


Neues Arbeitsrecht im Koalitionsvertrag

Wichtige Neuerungen zu erwarten

Befristete Teilzeit, Einschränkung der sachgrundlosen Befristung, Höchstdauer von Kettenbefristungen, Einschränkung der Arbeit auf Abruf, Auskunftsanspruch zur Mobilarbeit. Der Koalitionsvertrag enthält interessante Planungen im Arbeitsrecht.

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Verdachtskündigung nur mit ausreichender Anhörungsfrist

Nur 2 Tage reichen nicht aus

Wer einem Arbeitnehmer gegenüber eine Verdachtskündigung aussprechen will, kann dies bei hinreichend schwerem Verdacht rechtlich wirksam tun. Der Arbeitgeber muss aber den betroffenen Mitarbeiter vorher zu den Vorwürfen anhören. Dabei ist ihm eine angemessene Zeit für die Beantwortung einzuräumen. Setzt der Arbeitgeber dagegen eine zu kurze Frist und kündigt dem Arbeitnehmer nach deren Ablauf, ohne dass die Stellungnahme des Betroffenen vorliegt, so ist die Kündigung als Verdachtskündigung rechtsunwirksam.

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Was Betriebsräte verdienen

Schluss mit der Neiddebatte

Die Vergütung von Betriebsräten führt immer wieder zu Diskussionen. Dabei erfolgt sie keineswegs willkürlich. Für die große Mehrheit der Betriebsräte ist die Sache klar: Sie wenden einen Teil ihrer Arbeitszeit für den – ehrenamtlichen – Job als Arbeitnehmervertreter auf, an ihrer Bezahlung ändert sich durch die Betriebsratsarbeit nichts. Debatten über die korrekte Vergütung der Belegschaftsvertreter entzünden sich regelmäßig am Beispiel der relativ kleinen Gruppe der „Freigestellten“, die mit ihrer kompletten Arbeitszeit im Dienste der Mitbestimmung tätig sind. Ein Juraprofessor klärt auf:

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