Methode Naujoks“ vor Gericht gescheitert

Die Klägerin war stellvertretende Betriebsratsvorsitzende bei ihrer ehemaligen Arbeitgeberin. Ein im Verfahren vor dem Arbeitsgericht als Zeuge vernommener Detektiv war bei der Beklagten als Lockspitzel eingeschleust worden, um die Betriebsratsmitglieder in Verruf zu bringen und bestenfalls Kündigungsgründe zu provozieren. Er bestätigte den Vorwurf, man habe der Klägerin einen Verstoß gegen das betriebliche Alkoholverbot untergeschoben, um ihre fristlose Kündigung gerichtlich betreiben zu können.

Zur strategischen Umsetzung habe auch gehört, dass die Kollegin der Klägerin, die Betriebsratsvorsitzende, von zwei weiteren Detektiven durch Beschimpfen und Bespucken zu Tätlichkeiten provoziert werden sollte. Als diese nicht zuschlug, verletzte einer der Detektive den anderen und bezichtigte die Betriebsratsvorsitzende dieser Tätlichkeiten.

Infolge dieser Vorkommnisse klagte die ehemalige stellvertretende Betriebsratsvorsitzende gegen ihre ehemalige Arbeitgeberin und deren früheren Rechtsberater auf Entschädigung. Das Arbeitsgericht gab der Klage statt.

Die Gründe:

Die Beklagten werden verurteilt, der Klägerin als Gesamtschuldner wegen Persönlichkeitsrechtsverletzung eine Entschädigung von 20.000 € zu zahlen.

Die strategische Vorgehensweise der Arbeitgeberin und ihres Rechtsberaters war als schwere Persönlichkeitsrechtsverletzung zu werten. Infolgedessen waren die Beklagten zu gemeinschaftlicher Entschädigungszahlung zu verurteilen. (ArbG Gießen v. 10.5.2019 – 3 Ca 433/17)

Kommentar: Hier stand die berüchtigte Methode des Arbeitgeberanwalts Naujoks vor Gericht. Der Detektiv hatte Skrupel bekommen und die Methoden flogen auf. Eine lesenswerte Zusammenfassung hat die Süddeutsche Zeitung veröffentlicht. Nachzulesen unter: Seite3Arbeitsunrecht.pdf