Bedingt durch die Internationalisierung der Arbeitsbeziehungen sind englischsprachige Arbeitsverträge und Regelungen im Bereich des Betriebsverfassungsrechts keine Seltenheit mehr. Insbesondere in internationalen Konzernen, deren Tochterunternehmen und Niederlassungen haben sich englische Vertragstexte und Unternehmensrichtlinien durchgesetzt.

Hierbei tauchen Auslegungs- und Verständnisfragen auf, bei denen spezielle rechtliche Sprachkenntnisse erforderlich sind. Rechtsanwalt Reinhard Gaidies, Fachanwalt für Arbeitsrecht, und Rechtsanwalt Olaf Lienau, Fachanwalt für Arbeitsrecht, haben sich in diese speziellen Anforderungen englischsprachiger Vertrags- und Rechtstexte eingearbeitet. Sie vertreten Mandanten bei Verhandlungen, die in englischer Sprache geführt werden müssen sowie bei der Erstellung englischsprachiger Vertragstexte. Auch das Gespräch mit dem Mandanten kann – sofern gewünscht – von Anfang an in englischer Sprache geführt werden.
Rechtsanwalt Gaidies hat seine speziellen Sprachkenntnisse insbesondere bei Verhandlungen individualrechtlicher und betriebsverfassungsrechtlicher Themen mit Vertretern deutscher Niederlassungen internationaler Konzerne eingesetzt.
Rechtsanwalt Lienau hat durch ein einjähriges juristisches Masterstudium nebst rechtsberatender Tätigkeit in Wellington, Neuseeland, vertiefte Kenntnisse in englisch-sprachigen Vertragsgestaltungen und -prüfungen erlangt. Darüber hinaus ist er als Referent für englischsprachige Seminare im Arbeits- und Betriebsverfassungsrecht tätig.