Nur die Nachgewährung ist möglich, keine Auszahlung
Auch wenn die Praxis häufig anders ist: Einen gesetzlichen Anspruch auf „Auszahlung“ nicht genommener Urlaubstage gibt es nicht.
Auch wenn die Praxis häufig anders ist: Einen gesetzlichen Anspruch auf „Auszahlung“ nicht genommener Urlaubstage gibt es nicht.