Ein unabhängiger Beirat entscheidet über die Vergabe der Mittel, die zur zeitnahen Verwendung vergeben werden. Über die Vergabe wird nach einem unbürokratischen Antragsverfahren in der Regel binnen 14 Tagen entschieden. Es können sowohl Sach- als auch Honorarmittel ab 100 Euro bis in der Regel 1000 Euro beantragt werden. In besonders begründeten Einzelfällen behält der Beirat sich vor, höhere Beträge zu bewilligen. Spenden in den Fonds sind ausdrücklich erwünscht. Zuwendungsbescheinigungen werden ausgestellt.
Folgende Anliegen sind förderfähig:
- Aktivitäten zur Teilhabe am gesellschaftlichen, sozialen oder kulturellen Leben in Hamburg
- Aktivitäten zur Vernetzung und Einbindung von Flüchtlingen in ihrer Nachbarschaft
- Ehrenamtliche Begleitung von Flüchtlingen in der Wahrnehmung ihrer Rechte und Orientierungshilfen in Alltag
- Aktivitäten zur Bildung, rechtskonformen Beschäftigung oder Qualifizierung von Flüchtlingen
- Aktivitäten zur Qualifizierung der in der Flüchtlingsarbeit ehrenamtlich Tätigen, insbesondere mit Blick auf interkulturelle Kompetenzen
Beispiele:
- Moderation eines Workshops oder Runden Tisches
- HVV-Tickets für Ausflüge
- Unterrichtsmaterial für den Deutschunterricht
BürgerStiftung Hamburg
Bank: Haspa
IBAN: DE20 2005 0550 1011 2238 96
Verwendungszweck: Flüchtlingsfonds