Urteil bei Amazon mit Tragweite
In einem Aufsehen erregenden Beschluss hat das Arbeitsgericht Wesel dem Versand- und Logistikunternehmen Amazon verboten, Abstandsregeln der Mitarbeiter mittels Kameras/Videoaufzeichung zu erfassen.
Der Arbeitgeber kontrollierte im Logistikzentrum in Rheinsberg mittels Bildaufnahmen der Arbeitnehmer die Einhaltung der aufgrund der Corona-Pandemie empfohlenen Sicherheitsabstände von mindestens 2 Metern auf dem Betriebsgelände. Dazu verwendete das Unternehmen die im Rahmen der betrieblichen Videoüberwachung erstellten Aufnahmen, die auf einem Server im Ausland anonymisiert gespeichert wurden.
Der Betriebsrat sah dadurch seine Mitbestimmungsrechte aus § 87 Abs. 1 Nr. 1, Nr. 6 sowie Nr. 7 BetrVG verletzt und ist der Auffassung, die Maßnahme verstoße gegen datenschutzrechtliche Vorschriften, da die Persönlichkeitsrechte der betroffenen Arbeitnehmer fortlaufend verletzt würden.
Der Betriebsrat hat das Unternehmen im Wege eines einstweiligen Verfügungsverfahrens wegen der Verletzung seiner Mitbestimmungsrechte auf Unterlassung der Nutzung der Kameraaufnahmen in Anspruch genommen.
Arbeitsgericht gibt Klage teilweise statt
Das Arbeitsgericht hat dem Unterlassungsanspruch des Betriebsrates teilweise stattgegeben. Nach Beschluss des Arbeitsgericht muss das Unternehmen es unterlassen, Bilder oder Videos von Arbeitnehmern zu nutzen, um Abstandsmessungen oder Abstandsüberwachung von Arbeitnehmern vorzunehmen, ohne dass zuvor mit dem Betriebsrat über die Einführung und Anwendung der Nutzung eine Einigung erzielt wird.
Nach Ansicht des Arbeitsgerichts widerspricht die Übermittlung der Daten ins Ausland der im Betrieb geltenden Betriebsvereinbarung zur Installation und Nutzung von Überwachungskameras. Darüber hinaus sind die Mitbestimmungsrechte des Betriebsrates aus § 87 Abs. 1 Nr. 6 und 7 BetrVG verletzt. (Beschluss vom 24.04.2020 – 2 BVGa 4/20) Der Beschluss ist nicht rechtskräftig.
Tags: Abstandsregeln, Betriebsrat, Corona, Datenschutz, Kameraüberwachung, Persönlichkeitsrecht, Sicherheitsabstände, Unterlassung, Videoaufnahmen