Unser wissenschaftlicher Mitarbeiter Paul Kolfhaus ist Mit-Autor des Sammelbands „Recht gegen rechts. Report 2020“. Der Report dokumentiert und bewertet aktuelle Entwicklungen im Recht, die aus dem Kontakt mit rechten Tendenzen in der Gesellschaft resultieren. Ziel des Bandes ist es, anhand konkreter Beispiele sowohl Entwicklungen im Recht zu beleuchten, die in die falsche Richtung laufen, als auch eine Praxis hervorzuheben, die sich dem Rechtsruck entgegenstellt – um so zu zeigen, wie der Resonanzraum für Rechte verkleinert werden kann.
Paul Kolfhaus untersucht in einem Beitrag des Bandes die Möglichkeiten zivilgesellschaftlichen Engagements im Betrieb. Ausgangspunkt hierfür ist ein Urteil des Landesarbeitsgerichts Braunschweig, welches die auf außerbetriebliche Vorkommnisse gestützte Kündigung eines Neonazis für unwirksam erklärte. In diesem Urteil trat ein das Arbeitsrecht stets begleitendes Spannungsfeld zu Tage: Einerseits ist es wünschenswert, die Macht von Unternehmen für einen praktischen Schritt gegen faschistische Tendenzen nutzbar zu machen. Andererseits gibt es gute Gründe, eine Kündigung nicht allein aufgrund von außerbetrieblichem Verhalten zuzulassen.
Statt einer Aufweichung des Kündigungsschutzes brauche es ein entschlossenes und konsequentes innerbetriebliches Auftreten gegenüber Rechtsradikalen sowohl von Unternehmensseite als auch von Betriebsräten und Angestellten. Hierbei bietet unter anderem das BetrVG etliche Anhaltspunkte für Betriebsräte, um ihr Unternehmen zu wirksamem antirassistischem Engagement zu motivieren.
Link zum Buch: https://www.fischerverlage.de/buch/recht-gegen-rechts-9783596002504
Tags: Antifaschismus, Betrieb, Kündigungsschutz, Neonazis, Paul Kolfhaus, Rechtsradikale, Tendenzen, Verhalten