Hannah Wilde ist seit 2020 als Rechtsanwältin tätig. Sie studierte Rechtswissenschaften an der Universität Potsdam und an der Universität Hamburg. Im Jahr 2017 begann sie das Referendariat in Niedersachsen. Während ihrer Ausbildung war sie in mehreren internationalen Großkanzleien tätig und absolvierte eine Station im Arbeitsrecht. Diese Tätigkeit bestärkte sie darin, den Fokus fortan auf das Arbeitsrecht und insbesondere auf die Arbeitnehmerseite zu legen.
Noch vor Aufnahme ihrer Rechtsanwaltstätigkeit absolvierte sie die theoretische Ausbildung zur Fachanwältin im Arbeitsrecht.
Auch privat engagiert sie sich in diesem Bereich und ist Mitglied eines Arbeitnehmervertreter-Netzwerks.
Seit Dezember 2020 verstärkt sie unser Anwaltsteam.
Tätigkeitsschwerpunkte:
Individualarbeitsrecht:
Beratung sowie außergerichtliche/gerichtliche Vertretung, Kündigungen, Versetzungen, Aufhebungsverträge und Abfindungen Teilzeit- und Befristungsregelungen
Vertragsprüfungen
Kollektivarbeitsrecht:
Beratung und außergerichtliche/ gerichtliche Vertretung von Betriebsräten zur Geltendmachung und Durchsetzung der Mitbestimmungsrechte
Gestaltung, Abschluss und Durchsetzung von Betriebsvereinbarungen
Ansprechpartnerin:
Stephanie Keuchel
Tel.: 0049 40 280 886 - 16
Fax: 0049 40 280 886 - 30
E-Mail: keuchel@gsp.de