Die Bearbeitung von Fällen der betrieblichen Altersversorgung ist ein wesentlicher Schwerpunkt bei Gaidies Heggemann & Partner. Angesichts der kontinuierlichen Änderungen in der gesetzlichen Rentenversicherung gewinnen Betriebsrenten als „Zweite Säule“ der Altersversorgung zunehmend an Bedeutung.
Rechtsanwalt Wolfgang Steen, Fachanwalt für Arbeitsrecht, hat sich bei Gaidies Heggemann & Partner auf dieses Rechtsgebiet spezialisiert. Mit seiner Expertise hat er bereits zahlreiche Einzelmandanten in Streitfällen vertreten und Betriebsräte bei innerbetrieblichen Verhandlungen unterstützt, insbesondere wenn es um den Schutz von Besitzständen geht. Eine wichtige Grundlage für Änderungen von Versorgungszusagen ist die „3-Stufen-Theorie“ des Bundesarbeitsgerichts. Diese besagt, dass in bestehende Regelungen nur unter erschwerten Bedingungen eingegriffen werden kann: in verdiente Anwartschaften aus zwingenden Gründen, in die erdiente Anwartschaftsdynamik aus triftigen Gründen oder in noch nicht erdiente, dienstzeitabhängige Zuwachsraten aus sachlichen Gründen. Diese Systematik gilt auch für Änderungen von Versorgungszusagen, die auf Betriebsvereinbarungen basieren. Das heißt, Besitzstände sind geschützt, künftige Beiträge können nur bei dauerhaft negativer wirtschaftlicher Entwicklung des Unternehmens geschmälert werden.
Rechtsanwalt Steen vertritt die Betriebsräte namhafter Unternehmen in ganz Deutschland bei Fragen der Anpassung von Versorgungsordnungen.
Tags: Besitzstand, Betriebsrenten, Betriebsvereinbarung, Dreistufentheorie, Entwicklung, sachliche Gründe, Versorgungsordnung, Versorgungszusage, Vertrauensschutz, wirtschaftliche, Zuwachsraten, zweite Säule