Mindestlohn, Mini-Jobs, Midi-Jobs
Bereits im Sondierungspapier haben die drei Parteien der künftigen Ampel-Koalition arbeitsrechtliche Fragen aufgegriffen. In der Transformations zur ökologischen Marktwirtschaft soll die Sozialpartnerschaft beachtet werden. Weil der Mindestlohn auf 12 Euro steigt, wird die Grenze für Mini-Jobs auf 520 Euro angehoben. „Midi-Jobs“ sollen bis 1.600 Euro möglich sein. Arbeitzeiten sollen zusammen durch Tarifverträge oder Betriebsvereinbarungen für eine befristete Zeit flexibler werden und von der Höchstarbeitszeitgrenze kann abgewischen werden. Im Einzelnen:
„Um auf die Veränderungen in der Arbeitswelt zu reagieren und die Wünsche von Arbeitnehmerinnen,
Arbeitnehmern und Unternehmen nach einer flexibleren Arbeitszeitgestaltung aufzugreifen, wollen
wir Gewerkschaften und Arbeitgeber dabei unterstützen, flexible Arbeitszeitmodelle zu ermöglichen.
Im Rahmen einer befristeten Regelung mit Evaluationsklausel werden wir es ermöglichen, dass im Rahmen von Tarifverträgen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer unter bestimmten Voraussetzungen und in einzuhaltenden Fristen ihre Arbeitszeit flexibler gestalten können. Außerdem wollen wir eine begrenzte Möglichkeit zur Abweichung von den derzeit bestehenden Regelungen des Arbeitszeitgesetzes hinsichtlich der Tageshöchstarbeitszeit schaffen, wenn Tarifverträge oder Betriebsvereinbarungen dies vorsehen (Experimentierräume).“
Tags: Ampel-Koalition, Arbeitsrecht, Arbeitzeit, Betriebsvereinbarung, flexibel, Höchstarbeitszeit, Midi-Job, Mindestlohn, Mini-Job, Sondierungspapier, Tarifvertrag