Der Rat hat am 24. April 2023 neue Vorschriften zur Lohntransparenz angenommen. Durch die EU-Richtlinie sollen die Lohndiskriminierung bekämpft und das geschlechtsspezifische Lohngefälle in der EU abgebaut werden.

Veröffentlichung notwendig

Gemäß den neuen Vorschriften müssen EU-Unternehmen Informationen über dievon ihnen gezahlten Löhne veröffentlichen und Maßnahmen ergreifen, wenn das geschlechtsspezifische Lohngefälle bei ihnen 5 % übersteigt. Dies gilt für Unternehmen über 250 Beschäftigte. Der Bericht muss alle drei Jahre erfolgen.

Entschädigung und Geldbußen

Die Richtlinie enthält auch Bestimmungen über die Entschädigung von Opfern von Lohndiskriminierung und Sanktionen, einschließlich Geldbußen gegen Arbeitgeber, die gegen die Vorschriften verstoßen.

Wir werden demnächst über Einzelheiten berichten.