Ein wichtiger Schwerpunkt bei Gaidies Heggemann & Partner ist der Schutz bei Kündigungen, außergerichtlich und in Kündigungsschutzprozessen vor dem Arbeitsgericht. Wir vertreten in allen Branchen und haben uns in zahlreichen Fällen die hohe Anerkennung unserer Mandanten erworben. Spezielle Kenntnisse haben wir in den Bereichen Banken, Handel, Außendienst, IT, Metall, Hafen und Logistik.
Bei einer Kündigung sollten Sie sofort anwaltlichen Rat einholen.
Schnelles Handeln ist notwendig. Eine Klage muss innerhalb von 3 Wochen nach Zugang der Kündigung beim Arbeitsgericht eingereicht werden. Dies gilt auch, wenn die Kündigung während einer Krankheit erfolgt und in der Regel sogar bei einer Zustellung während des Urlaubs.
Kündigungsschutz ab 5 bzw. ab 10 Beschäftigten
Ob wirksame Kündigungsgründe vorliegen entscheidet sich nach dem Kündigungsschutz-Gesetz und der Fülle von Rechtsprechung. Das Kündigungsschutz-Gesetz wurde zum 01.01.2004 neu gefasst. Wer vor dem 01.01.2004 eingestellt wurde und seit dem länger als 6 Monate in einem Betrieb beschäftigt ist genießt Kündigungsschutz, wenn über 5 Mitarbeiter beschäftigt sind. Wer erst nach dem 01.01.2004 eingestellt wurde und seit dem länger als 6 Monate in einem Betrieb beschäftigt ist, fällt unter das Kündigungsschutz-Gesetz, wenn über 10 Mitarbeiter beschäftigt sind.
Die Berechnung der vorstehenden Mitarbeitergrenze (5 oder 10) ist kompliziert. Teilzeitkräfte zählen mit bestimmten Bruchteilen. Wir prüfen mit Ihnen sorgfältig diese Voraussetzungen!
Bei Anwendbarkeit des Kündigungsschutz-Gesetzes, kann nur gekündigt werden aus
- personenbedingten (z.B. Krankheit)
- verhaltensbedingten (z.B. Untreue, Zuspätkommen nach Abmahnung)
- oder betriebsbedingten Gründen
Betriebliche Gründe bilden die Mehrzahl von Kündigungsfällen.
Hier ist sorgfältig zu prüfen, ob ein externer oder interner Anlass vorliegt (Auftragsmangel, Umstrukturierungen), der den konkreten Arbeitsplatz betrifft.
Sozialauswahl entscheidend
Bei einem Arbeitsplatzabbau ist die Sozialauswahl zu beachten. Wer älter und länger im Betrieb ist oder Kinder hat, ist stärker geschützt. Auch eine Schwerbehinderung bringt erhöhten Sozialschutz. Schließlich kann entscheidend sein, ob Alternativen, also andere Arbeitsplätze – evtl. auch nach Umschulung – im Betrieb oder Unternehmen vorhanden sind.
In jedem Fall muss der Betriebsrat vor einer Kündigung richtig angehört worden sein. Hier ergeben sich meist schon erste Angriffspunkte. Besonderer Beratungsbedarf ergibt sich bei einem Interessenausgleich und Sozialplan. Hier wird sorgfältig geprüft, ob diese grobe Fehler enthalten und wirksam sind sowie welche Ansprüche konkret nach Sozialplan gelten (Altersteilzeit, Abfindung mit Zuschlägen etc.).
Diese rechtliche Prüfung kann nur von fachkundigen Juristen vorgenommen werden. Hierfür bieten Fachanwälte für Arbeitsrecht die besten Voraussetzungen. Im Gegensatz zu den anderen Rechtsgebieten ist das Arbeitsrecht nicht etwa in einem einheitlichen Gesetzbuch der Arbeit beschrieben, sondern gliedert sich in viele einzelne Gesetze auf, die darüber hinaus noch weitgehend vom Richterrecht geprägt sind. Es kommt auf die Kenntnis der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts und der jeweiligen Landesarbeitsgerichte an. Dieses gilt insbesondere für das Kündigungsschutzrecht.
Vergleich und Abfindung
Die meisten Kündigungsschutzprozesse werden durch Vergleich beendet. Verbunden mit der (endgültigen) Beendigung des Arbeitsverhältnisses, verpflichtet sich der Arbeitgeber eine Abfindung für den Verlust des Arbeitsplatzes zu zahlen.
Anders als in anderen europäischen Ländern kennt das deutsche Arbeitsrecht keinen generellen Anspruch auf Abfindung. Eine Abfindung muss im Prozess oder außergerichtlich durchgesetzt werden.
Hier gilt die Regel, je besser die Erfolgsaussichten des Arbeitnehmers, desto höher ist die Abfindung. Nach einer Faustformel beträgt die Abfindung ein halbes durchschnittliches Bruttomonatsgehalt pro Beschäftigungsjahr. Meist gelingt es uns aber, deutlich höhere Werte zu erzielen.
Nur wer die aktuelle Rechtsprechung kennt und die Strategie und Taktik des Kündigungsschutzprozesses sicher beherrscht, kann höhere Beträge durchsetzen. Für uns als Fachanwälte für Arbeitsrecht ist eine ständige Aktualisierung unseres Fachwissens durch regelmäßige Teilnahme an Fortbildungen und dem Einsatz von neuen Medien selbstverständlich. Ebenso schulen wir Betriebsräte und vermitteln die jeweils neueste Rechtsprechung.
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