Die Erzieher in kommunalen Kindertagesstätten streiken. Wie lange, ist derzeit unklar. Für berufstätige Eltern ist das auf den ersten Blick eine Katastrophe. Worauf also müssen sie achten, wenn das Kind nicht anderweitig unterzubringen ist? Wer erstattet eventuelle zusätzliche Kosten für eine alternative Betreuung? Die arbeitsrechtliche Situation erklären Babette Kusche und Carsten Lienau.
Der aktuelle Streik der Erzieher in kommunalen Kindertagesstätten kommt nicht überraschend, immerhin gute 48 Stunden vor Beginn wurde er angekündigt. Vielen berufstätigen Eltern mag das geholfen haben – anderen nicht. Wenn nun die sogenannten Notgruppen in den Kindertagesstätten nur eine geringe Anzahl an Plätzen aufweisen, die Organisation der Betreuung durch ein privates Netzwerk nicht verlässlich ist und die Großeltern weit weg wohnen, bedarf es eines neuen Planes.
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