Für jeden Betriebsrat stellt es eine absolute Ausnahmesituation dar, wenn das Unternehmen von Insolvenz bedroht ist oder die Geschäftsführung bereits einen Insolvenzantrag gestellt hat. Im Insolvenzfall sind in der Regel Arbeitsplätze in Gefahr, Entlassungen drohen und es gelten zahlreiche Sonderbestimmungen des Insolvenzrechtes, auch für die Lohn- und Gehaltszahlungen.
Für den Betriebsrat bedeutet dieses, dass er die Interessen der Beschäftigten im Hinblick auf Sicherung der Arbeitsverhältnisse wahrzunehmen und/oder die materiellen Interessen der Beschäftigten, wie Abschluss eines Sozialplanes, zu realisieren hat.
Vielfach sind Vor und Nachteile einer Transfergesellschaft für die Beschäftigten abzuwägen und die richtigen Entscheidungen sind zu treffen. Wir unterstützen Betriebsräte bei diesen Aufgaben in der Beratung hinsichtlich der besonderen rechtlichen Lage und bei den Verhandlungen von Interessenausgleich und Sozialplan sowie der Gründung einer Transfergesellschaft.
Die Spezialisten für Insolvenzverfahren und Betriebsrat bei Gaidies Heggemann & Partner sind Rechtsanwalt Ignatz Heggemann, Fachanwalt für Arbeitsrecht und Rechtsanwalt Carsten Lienau, Fachanwalt für Arbeitsrecht.