Ob (erhöhte) Abfindungen für Betriebsratsmitglieder unzulässig sein können, beschäftigt nicht nur die Arbeitsgerichte. Teilweise erfolgt die Auseinandersetzung auch vor den Strafgerichten wegen unzulässiger Begünstigung (§ 119 BetrVG). Das Bundesarbeitsgericht hat jetzt