Eine erst jetzt veröffentlichte Entscheidung des Verwaltungsgerichts Lüneburg kann für viele Firman das Ende der GPS-Ortung von Firmenfahrzeugen bedeuten. Das Gericht sah keine Notwendigkeit, Firmenfahrzeuge mit einem Ortungssystem auszustatten und solche Daten über 150 Tage zu speichern. Die Datenerfassung sei auch nach § 26 Abs. 1 S. 1 Halbsatz 1 BDSG für den Zweck des Beschäftigungsverhältnisses nicht erforderlich (VG Lüneburg v. 19.03.2019, 4 A 12/19).