Zweifel des Arbeitgebers zurückgewiesen
Ist ein Beschäftigter verpflichtet, sich bei einer entsprechenden Klausel im Arbeitsvertrag, „jederzeit auf Verlangen der Arbeitgeberin ärztlich untersuchen zu lassen“? Das LAG Schleswig-Holstein lehnte dies bei einem Streit über eine Arbeitsunfähigkeit ausdrücklich ab.