Im Rahmen unserer Beratung von Betriebsräten spielt natürlich auch die Einbeziehung des Wirtschaftsausschusses eine besondere Rolle. Bekanntlich müssen dem Wirtschaftsausschuss deutlich mehr Informationen gegeben werden, als sie ein Betriebsrat abverlangen kann. Gerade bei Umstrukturierungen, Ausgliederungen etc. dient der Wirtschaftsausschuss also als wesentliche Informationquelle, die Maßnahmen umfassend beurteilen zu können.
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Gesetz zur Lohngleichheit – Auskunftsanspruch für den Betriebsrat
In Unternehmen ab 200 Mitarbeitern können Beschäftigte künftig erfahren, wie hoch der Verdienst vergleichbarer Kollegen ist. In Unternehmen, die an einen Tarifvertrag gebunden sind, hat der Betriebsrat ein Auskunftsrecht.
Derzeit liegen die Löhne von Frauen im Durchschnitt 21 Prozent unter jenen von Männern – so die Zahlen des Statistischen Bundesamts.