Autoschlüssel vergessen
Unfälle auf dem Weg zur und von der Arbeit beschäftigen oft die Gerichte. Ist der dienstliche Zusammenhang gegeben, liegt ein Arbeitsunfall vor. Stürzt allerdings ein Arbeitnehmer beim Versuch, in seine Wohnung einzusteigen, um den für dienstliche Fahrten nötigen Autoschlüssel zu holen, so ist es kein Arbeitsunfall. Hier überwiege das private Interesse – so das LSG Baden-Württemberg.