BAG sieht Erforderlichkeit als Ganzes
Offensichtlich mehren sich die Streitfälle zur Erforderlichkeit von Betriebsratsschulungen. Der neueste Einwand: Nur Teile der Veranstaltung waren erforderlich, nicht das ganze Seminar. Dem hat das BAG jetzt widersprochen, wenn keine teilweise Teilnahme angeboten wird.