Um Beschlüsse des Betriebsrates per Video- oder Telefonkonferenz zu ermöglichen, hat der Gesetzgeber eine (vorübergehende) Regelung mit § 129 BetrVG geschaffen (die Zustimmung im Bundesrat steht für den 15. Mai 2020 an). Die Regelungen im Einzelnen:
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Kein „Kopfgeld“ für Petzer
Offenlegung kritischer Äußerungen sollte belohnt werden
Zwei Gesellschafter der Braunschweiger Brauerei Wolters hatten im Dezember 2017 € 2.000 als Belohnung ausgesetzt, um die Verfasser von anonymen Beschwerden zu ermitteln. Der Betriebsrat hatte die im Kummerkasten vorgefunden Beschwerden, wie im Betrieb üblich, auf einer Betriebsversammlung verlesen. In den Beschwerden wurden einige Mitarbeiter namentlich benannt und scharf angegriffen.