Ein wichtiges Urteil für alle Arbeitnehmer, die zu Corona-Zeiten von zu Hause aus arbeiten: Der direkte Weg vom Bett zum Arbeitsplatz im Homeoffice fällt unter den Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Der erstmalige Weg vom Bett zum Schreibtisch, um dort im Homeoffice zu arbeiten, ist von der gesetzlichen Unfallversicherung geschützt. Das hat das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel am Mittwoch entschieden (Urteil v. 08.12.2021- B 2 U 4/21 R).
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Der Weg vom Bett zum Homeoffice ist versichert
Ein wichtiges Urteil für alle Arbeitnehmer, die zu Corona-Zeiten von zu Hause aus arbeiten: Der direkte Weg vom Bett zum Arbeitsplatz im Homeoffice fällt unter den Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Wer im Homeoffice arbeitet, ist morgens auf dem direkten Weg dorthin versichert. Der erstmalige Weg vom Bett zum Schreibtisch, um dort im Homeoffice zu arbeiten, ist von der gesetzlichen Unfallversicherung geschützt.
Das hat das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel am Mittwoch entschieden (Aktenzeichen: B 2 U 4/21 R)