Verfassungsgericht entscheidet über Abmahnung
Verbietet eine kommunale Kindertagesstätte einer muslimischen Erzieherin, ein Kopftuch zu tragen, verstößt die Kita damit gegen das Grundgesetz. Denn diese arbeitsrechtliche Sanktionierung verletzt die Glaubens- und Bekenntnisfreiheit der Erzieherin – so das Bundesverfassungsgericht.