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Schlagwort-Archiv: Dienstplan

Schweigen zum Dienstplan = keine Zustimmung

Einstweilige Verfügung durch Betriebsrat

Nach § 87 Abs. 1 Nr. 2 BetrVG muss für jeden Dienstplan eine Zustimmung des Betriebsrates durch Beschluss des Gremiums vorliegen. Eine Zustimmung tritt nicht dadurch ein, dass der Arbeitgeber unterstellt, nach Ablauf einer Frist sei die Zustimmung erteilt.

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