Häufig werden wir von Betriebsräten gefragt, ob bei der Stellung von Dienstwagen eigentlich ein Mitbestimmungsrecht besteht. Die Antwort lautet ja, aber. In einer Entscheidung des Landesarbeitsgerichts (LAG) Hamm vom 07. Feb. 2014 (Az. 13 TaBV 86/13) wurde die Mitbestimmungspflicht bestätigt, wenn eine Privatnutzung eingeräumt wird. Allerdings hat das BAG bislang noch nicht entschieden, ob und wenn ja, in welchem Umfang Dienstwagenregelungen mitbestimmungspflichtig sind. Die Entscheidung aus Hamm enthält eine einfache Begründung: