Nach wie vor leisten Arbeitnehmer in Deutschland viele Überstunden. Wenn alle Stunden dokumentiert sind (meist über eine elektronische Zeiterfassung) gibt es keine Probleme. Besteht allerdings Streit darüber, ob und in welchem Umfang mehr gearbeitet wurde, ist der Beschäftigte beweispflichtig, Diese Beweislast hat das Bundesarbeitsgericht in zahlreichen Entscheidungen hervorgehoben. Das bedeutet: der Arbeitnehmer
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Referenten-Entwurf zur Arbeitszeiterfassung
BMAS–Vorschlag zur Umsetzung der Vorgaben des EuGH und BAG
Der Referenten–Entwurf des BMAS legt die Anforderungen für die Arbeitszeiterfassung fest: Der Regelfall der Erfassung soll elektronisch sein (Beginn, Ende und Dauer). Damit können die tatsächlichen Arbeitszeiten (ohne Pausen und Unterbrechungen) erfasst werden. Dabei können in Schichtbetrieben
Arbeitszeit muss erfasst und dokumentiert werden
Die Arbeitszeiten erfassen zu müssen, stand eigentlich schon seit der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom 14.05.2019 fest. Getan hat sich allerdings in vielen Betrieben wenig. Ein Betriebsrat versuchte nun in einem Beschlussverfahren durchzusetzen, dass eine elektronische Zeiterfassung
Keine Überstunden für Freigestellte – Fehlurteil BAG
Fehlurteil des BAG
Nach Auffassung des Bundesarbeitsgerichts können freigestellte BR-Mitglieder keine zuschlagspflichtigen Überstunden leisten. Vielmehr sei Grundlage des „Ehrenamtes“, Arbeitszeiten auch außerhalb der persönlichen Arbeitszeit zu leisten. Selbst eine bestehende Betriebsvereinbarung ändert daran nichts.