Ist ein Arbeitnehmer arbeitsunfähig, besteht keine Pflicht zur Teilnahme an einem Personalgespräch. Er muss nicht im Betrieb erscheinen. Das hat jetzt das Bundesarbeitsgericht (BAG) in der Entscheidung von 02.11.2016 bestätigt.
Ist ein Arbeitnehmer arbeitsunfähig, besteht keine Pflicht zur Teilnahme an einem Personalgespräch. Er muss nicht im Betrieb erscheinen. Das hat jetzt das Bundesarbeitsgericht (BAG) in der Entscheidung von 02.11.2016 bestätigt.