Zahlen Arbeitgeber nicht pünktlich den Lohn, sind sie für mögliche Folgen grundsätzlich schadenersatzpflichtig. Dies hat das Landesarbeitsgericht (LAG) Rheinland-Pfalz in einem kürzlich veröffentlichten Urteil vom 24.09.2015 entschieden (AZ: 2 Sa 555/14). Es sprach damit einem Hilfsarbeiter über 76.000,00 € Schadenersatz wegen der Zwangsversteigerung seines Hauses zu.