Das Home-Office im Ausland ist eine Frage, die nicht nur durch den Lockdown aufgeworfen wurde. Die grundsätzliche Antwort lautet: Ja, aber es gibt einiges zu beachten. Zunächst muss man prüfen, ob eine Arbeitserlaubnis erforderlich ist, insbesondere in Nicht-EU-Staaten. Zudem sollten mögliche Sonderregelungen im Ausland berücksichtigt werden, wie beispielsweise Arbeits- und Zeitschutzvorschriften, die deutsches Recht
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Private Krankenversicherung und Arbeitslosigkeit
Immer wieder werden wir von Mandanten mit höherem Einkommen gefragt, ob denn bei einer Arbeitslosigkeit die Rückkehr in die gesetzliche Krankenversicherung möglich ist. Die Antwort hierauf lautet: Leider nein. Seit einer Gesetzesänderung besteht diese Möglichkeit ab 2009 nicht mehr.