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Kosten bei Kündigungschutzklagen
Egal,. ob Sie rechtschutzversichert sind oder nicht, übernehmen wir Ihren Fall. Mit den Rechtschutzversicherern klären wir auch die Kostenübernahme. Häufig ’sperren‘ sich die Versicherungen, Kostendeckung z.B. bei einem Aufhebungsangebot des Arbeitgebers zu übernehmen. Wir verfügen hier über ausreichend Fachwissen und Erfahrung, diese Kostenübernahme durchzusetzen. Ein solcher Anspruch besteht, wie durch den Bundesgerichtshof in mehreren Fällen festgestellt wurde.
Sollten Sie nicht rechtschutzversichert sein, klären wir mit Ihnen, ob sich die Einschaltung eines Anwalts bzw. eine Kündigungsschutzklage wirklich lohnt. Natürlich muss ein positives Ergebnis (in der Regel eine Abfindung) die entstehenden Anwaltskosten übersteigen. Scheuen Sie sich aber nicht, erst einmal unseren anwaltlichen Rat einzuholen. Die geringe Beratungsgebühr dafür wird sich immer lohnen.