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Schlagwort-Archiv: Mindestlohn

Arbeitsrechtsprogramm der „Ampel-Koalition“ (Sondierungspapier)

Mindestlohn, Mini-Jobs, Midi-Jobs

Bereits im Sondierungspapier haben die drei Parteien der künftigen Ampel-Koalition arbeitsrechtliche Fragen aufgegriffen. In der Transformations zur ökologischen Marktwirtschaft soll die Sozialpartnerschaft beachtet werden. Weil der Mindestlohn auf 12 Euro steigt, wird die Grenze für Mini-Jobs auf 520 Euro angehoben. „Midi-Jobs“ sollen bis 1.600 Euro möglich sein. Arbeitzeiten sollen zusammen durch Tarifverträge oder Betriebsvereinbarungen für eine befristete Zeit flexibler werden und von der Höchstarbeitszeitgrenze kann abgewischen werden. Im Einzelnen:

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Arme Praktikanten

BAG verweigert Mindestlohn

Der Fall: Die Klägerin vereinbarte mit der Beklagten, die eine Reitanlage betreibt, ein dreimonatiges Praktikum zur Orientierung für eine Berufsausbildung zur Pferdewirtin. Das Praktikum begann am 6. Oktober 2015. Die Klägerin putzte und sattelte die Pferde, stellte sie auf ein Laufband, brachte sie zur Weide und holte sie wieder ab, fütterte sie und half bei der Stallarbeit. In der Zeit vom 3. bis 6. November 2015 war die Klägerin arbeitsunfähig krank. Ab dem 20. Dezember 2015 trat sie, in Absprache mit der Beklagten, über die Weihnachtsfeiertage einen Familienurlaub an. Während des Urlaubs verständigten sich die Parteien darauf, dass die Klägerin erst am 12. Januar 2016 in das Praktikum bei der Beklagten zurückkehrt, um in der Zwischenzeit auf anderen Pferdehöfen „Schnuppertage“ verbringen zu können. Das Praktikum bei der Beklagten endete am 25. Januar 2016. Die Beklagte zahlte der Klägerin während des Praktikums keine Vergütung.

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Mindestlohnkontrolle bei Fremdfirma? und der Datenschutz …

Er tritt quasi als Bürge ein, wenn der von ihm beauftragte Nachunternehmer die Mindestarbeitsbedingungen nicht gewährt. Um Haftungsrisiken möglichst auszuschließen, muss der Auftraggeber also sicher sein, dass das MiLoG auch durch die eingeschalteten Dienstleister – und deren Subunternehmer – eingehalten wird.

Doch dies ist gar nicht so leicht wie es klingt. Denn aus Datenschutzsicht ist es unzulässig, dass der Auftraggeber sich von den verschiedenen Auftragnehmern die kompletten Gehaltsdaten einfach übermitteln lässt, um die Zahlung des gesetzlichen Mindestlohns zu überprüfen. Unbedenklich ist allein die Übermittlung anonymisierter Angaben über geleistete Arbeitsstunden nebst gezahlten Entgelten oder eine stichprobenartige Kontrolle von geschwärzten Verdienstbescheinigungen.
Für mehr Transparenz und eine bessere Überprüfbarkeit soll § 17 MiLoG sorgen, der neue Aufzeichnungs- und Dokumentationspflichten bei der Arbeitszeit vorschreibt. Betriebsräten empfiehlt sich, genau auf deren Einhaltung zu achten. (Mehr lesen bei: Peter Gola, Mindestlohnkontrolle durch Auftraggeber, in: CuA 4/2015, S. 27 ff.) Quelle: „Arbeitsrecht im Betrieb“ – Praxiswissen



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