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Schlagwort-Archiv: Persönlichkeitsrecht

Recht auf Nicht-Erreichbarkeit

Ob es für Arbeitnehmer ein Recht auf Nicht-Erreichbareit gibt, ist in der Rechtsprechung umstritten. In einem Fall vor dem Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein in Kiel musste sich ein Rettungssanitäter dafür rechtfertigen, einen (kurzfristig angesetzten) Einsatz am Folgetag nicht angetreten zu haben. Das Gericht meinte, es gäbe keinen Grund, nach Feierabend auch noch eMails oder SMS lesen zu müssen. (wir berichteten).

Persönlichkeitsrecht wahren

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Nicht erlaubte Verwendung von Mitarbeiter-Fotos

Ein ehemaliger Arbeitnehmer hat wegen der Verwendung von Video- und Fotoaufnahmen mit Abbildungen von ihm vor dem Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg geklagt. Der ehemalige Arbeitgeber, ein Unternehmen der Werbetechnikbranche, hatte  zahlreiche Fotos von ihm „bei der Arbeit“ und ein ca. vierminütiges Werbevideo produziert, das sodann zu Werbezwecken

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Observierung durch Detektiv rechtswidrig

Ein Arbeitgeber handelt rechtswidrig, wenn er ohne konkreten Verdacht einen Detektiv mit der Überwachung eines Arbeitnehmers beauftragt. In dem Fall, den das Bundesarbeitsgericht (BAG) am 19.02.2015 entschieden hat, hatte der Arbeitgeber wegen des Verdachts einer vorgetäuschten Arbeitsunfähigkeit einen Detektiv beauftragt.

Das BAG: „Wenn der Verdacht nicht auf konkreten Tatsachen beruht, handelt der Arbeitgeber rechtswidrig.“ Die Klägerin war als Sekretärin der Geschäftsleitung
tätig und ab dem 27. Dezember 2011 arbeitsunfähig erkrankt. Für die Zeit bis 28. Februar 2012 legte sie nacheinander sechs Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen vor, u.a. von einer Fachärztin für Orthopädie. Der Geschäftsführer des Arbeitgebers beauftragte einen Detektiv mit der Observation der Klägerin. Diese erfolgte im Februar 2012 an vier Tagen mittels Videoaufnahmen. Beobachtet wurden ua. das Haus der Klägerin, sie und ihr Mann mit Hund vor dem Haus und der Besuch der Sekretärin in in einem Waschsalon. Wegen der Rechtswidrigkeit der Videoaufnahmen forderte die Sekretärin 10.500 Euro Schmerzensgeld. Außerdem habe sie erhebliche psychische Beeinträchtigungen erlitten.
Das BAG kritisierte vor allem die heimliche Verletzung des Persönlichkeitsrechts, folgte aber dem Landesarbeitsgericht, das ein Schmerzensgeld nur in Höhe von 1.000,00 Euro festgesetzt hatte.

 Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 19. Februar 2015 – 8 AZR 1007/13



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