Wer frühzeitig in Altersrente gehen will, muss mit Abschlägen rechnen. Diese betragen bekanntlich 0,3% für jeden Monat. Durch Einmalzahlung können diese Abschläge vermieden werden (§ 187a SGB VI). Es kommt nicht einmal darauf an, die Rente tatsächlich in Anspruch zu nehmen oder die Zahlung nur für die spätere höhere Rente zu verwenden. Voraussetzung ist zunächst eine Auskunft
Schlagwort-Archiv: Personalabbau
Ignatz Heggemann, Dipl. Sozialwirt, Fachanwalt für Arbeitsrecht
Ignatz Heggemann ist Rechtsanwalt, Fachanwalt für Arbeitsrecht und ist, seit vorheriger selbständiger Tätigkeit seit 2008 Partner in der arbeitsrechtlich orientierten Sozietät Gaidies Heggemann & Partner in Hamburg. Zugelassen ist er beim Landgericht Hamburg, beim Hanseatischen Oberlandesgericht sowie bei allen Arbeitsgerichten. Das Studium der Rechtswissenschaft hat Ignatz Heggemann an der Universität Hamburg absolviert. Vor der juristischen Ausbildung war Ignatz Heggemann, nach zuvor abgeschlossener Ausbildung zum Werkzeugmacher, als Werkzeugmacher tätig.
Engagement in Betriebsratsgremien und der IG Metall
Engagement in Betriebsratsgremien und Gremien der Industriegewerkschaft Metall und des Deutschen Gewerkschaftsbundes bis hin zur Mitgliedschaft im zentralen Jugendausschuss beim Vorstand der IG Metall in Frankfurt.
Carsten Gläve, Fachanwalt für Arbeitsrecht
Carsten Gläve ist Rechtsanwalt, Fachanwalt für Arbeitsrecht und seit 1994 Partner in der arbeitsrechtlich orientierten Sozietät Gaidies, Heggemann & Partner in Hamburg. Zugelassen ist er beim Landgericht Hamburg , beim Hanseatischen Oberlandesgericht sowie bei allen Arbeitsgerichten. Das Studium der Rechtswissenschaften hat Carsten Gläve an der Universität Hamburg absolviert, dass Referendariat beim Hanseatischen Oberlandesgericht mit der großen juristischen Staatsprüfung abgeschlossen.
Versicherungskaufmann und HWP-Studium
Vor der juristischen Ausbildung war Carsten Gläve nach zuvor abgeschlossener Ausbildung zum Versicherungskaufmann mehrere Jahre in einem großen Versicherungsunternehmen tätig.
Joy Dahmen, Rechtsanwältin
Personalabbau kein ‚Geschäftsgeheimnis‘ – LAG gibt Betriebsrat recht
Es seien ‚Unruhe und Befürchtungen‘ im Unternehmen bereits präsent, meinte der Arbeitgeber. Tage später veröffentlichte der SPIEGEL einen Artikel: „Astra Zeneca verpasst Betriebsrat Maulkorb“. Der Betriebsrat beantragte schließlich beim Arbeitsgericht Elmshorn die Feststellung, dass ein Personalabbau kein Geschäftsgeheimnis ist. Sowohl Arbeitsgericht, als auch Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein (Beschluss v. 20.05.2015) gaben dem BR Recht. In der Begründung führt das LAG aus: „Verhandlungen über einen Interessenausgleich und diesen zugrundeliegenden Planungen zur Personalreduzierung können nicht per se wirksam zu einem Betriebs- oder Geschäftsgeheimnis nach § 79 BetrVG erklärt werden.“ Das Gericht weiter: „Es muss ein sachliches und objektiv berechtigtes Interesse an der Geheimhaltung vorliegen. Fehlt es an objektiven Merkmalen, greift die besondere Schweigepflicht nicht ein.“ Zusammenfassend stellt das LAG fest: „Ein Betriebsrat muss nicht vom Beginn der Unterrichtung im Sinne des § 111 BetrVG bis zum Ende der Interessenausgleichsverhandlungen schweigen. Zu den Aufgaben des Betriebsrates gehört es, im Rahmen seiner Zuständigkeit die Belegschaft umfassend und grundlegend zu informieren.“ (LAG Schleswig-Holstein v. 20.05.2015 – 3 TaBV 35/14)
Personalabbau kein „Geschäftsgeheimnis“
Die Astra Zeneca, ein Unternehmen der Pharma-Industrie, verlangte vom Betriebsrat, die Information über einen geplanten Personalabbau von 285 Stellen im Außendienst als „streng vertrauliches Geschäftsgeheimnis“ zu behandeln (geheimhaltungsbedürftig nach § 79 BetrVG). Es seien ‚Unruhe und Befürchtungen‘ im Unternehmen bereits präsent. Der Betriebsrat teilte dennoch unter dem Betreff „geheim“ der Belegschaft mit, dass er über ‚geplante mitbestimmungspflichtige Maßnahmen‘ informiert worden sei. Tage später veröffentlichte der SPIEGEL einen Artikel:“ Astra Zeneca verpasst Betriebsrat Maulkorb“.