Ausgerechnet dem Betriebsratsvorsitzenden eines Kinobetreibers wurde „exzessive“ Privatnutzung des Telefons vorgeworfen.
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2,6 % Privattelefonate rechtfertigten keine fristlose Kündigung
Ausgerechnet dem Betriebsratsvorsitzenden eines Kinobetreibers wurde „exzessive“ Privatnutzung des Telefons vorgeworfen. Die Arbeitgeberin hielt dem BR-Vorsitzenden eine Gesamtdauer der Telefonate von 12,78 Stunden in 5 Monaten vor. Bei der in diesem Zeitraum praktizierten regelmäßigen Arbeitszeit von 100 Stunden im Monat, also insgesamt 500 Arbeitsstunden in 5 Monaten, hatten die Privattelefonate einen Anteil von 2,6 % an der Arbeitszeit.