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Schlagwort-Archiv: Sozialplan

Ignatz Heggemann, Dipl. Sozialwirt, Fachanwalt für Arbeitsrecht

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Ignatz Heggemann ist Rechtsanwalt, Fachanwalt für Arbeitsrecht und ist, seit vorheriger selbständiger Tätigkeit seit 2008 Partner in der arbeitsrechtlich orientierten Sozietät Gaidies Heggemann & Partner in Hamburg. Zugelassen ist er beim Landgericht Hamburg, beim Hanseatischen Oberlandesgericht sowie bei allen Arbeitsgerichten. Das Studium der Rechtswissenschaft hat Ignatz Heggemann an der Universität Hamburg absolviert. Vor der juristischen Ausbildung war Ignatz Heggemann, nach zuvor abgeschlossener Ausbildung zum Werkzeugmacher, als Werkzeugmacher tätig.
Engagement in Betriebsratsgremien und der IG Metall
Engagement in Betriebsratsgremien und Gremien der Industriegewerkschaft Metall und des Deutschen Gewerkschaftsbundes bis hin zur Mitgliedschaft im zentralen Jugendausschuss beim Vorstand der IG Metall in Frankfurt.

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Hamburg Süd – Anwalt gefragt

Wie u.a. das Hamburger Abendblatt mehrfach berichtet, droht der stolzen Reederei Hamburg Süd das endgültige Aus.

Durch den Verkauf an die dänische Reederei Maersk werden vermutlich auch die Arbeitsplätze geschliffen. Die betroffenen Arbeitnehmer, die nicht von Maersk übernommen werden, können sich natürlich gegen eine mögliche Kündigung wehren, falls nicht vorher Aufhebungsverträge angeboten und geschlossen werden.
In unserer Kanzlei ist der Fachanwalt für Arbeitsrecht Wolfgang Steen ein ausgewiesener Fachmann für Streitigkeiten von Arbeitnehmern in Reedereien. So hat Rechtsanwalt Steen schon 1996 die richtungsweisende Entscheidung vor dem Bundesarbeitsgericht bewirkt, dass wegen Ausflaggung keine Arbeitsplätze von Kapitänen entfallen.

Rufen Sie uns an, wenn Sie zunächst einen unverbindlichen Rat benötigen, wie Sie sich zur Wehr setzen können. 040 28088611


Carsten Gläve, Fachanwalt für Arbeitsrecht

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Carsten Gläve ist Rechtsanwalt, Fachanwalt für Arbeitsrecht und seit 1994 Partner in der arbeitsrechtlich orientierten Sozietät Gaidies, Heggemann & Partner in Hamburg. Zugelassen ist er beim Landgericht Hamburg , beim Hanseatischen Oberlandesgericht sowie bei allen Arbeitsgerichten. Das Studium der Rechtswissenschaften hat Carsten Gläve an der Universität Hamburg absolviert, dass Referendariat beim Hanseatischen Oberlandesgericht mit der großen juristischen Staatsprüfung abgeschlossen.
Versicherungskaufmann und HWP-Studium
Vor der juristischen Ausbildung war Carsten Gläve nach zuvor abgeschlossener Ausbildung zum Versicherungskaufmann mehrere Jahre in einem großen Versicherungsunternehmen tätig.

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Keine Diskriminierung Behinderter bei Sozialplänen

„Ein Sozialplan oder Sozialtarifvertrag, der für die Abfindungshöhe auf den Zeitraum bis zum frühestmöglichen Wechsel der Arbeitnehmer in die gesetzliche Rente abstellt, kann eine mittelbar auf das Kriterium der Behinderung beruhende Ungleichbehandlung enthalten und damit gegen §§ 1, 3 Abs. 2 AGG verstoßen.“ Das hat das Bundesarbeitsgericht (BAG) in einem Fall festgestellt,

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Wolfgang Steen, Fachanwalt für Arbeitsrecht

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Wolfgang Steen (Jahrg. 1954, verh., 2 Kinder) ist langjähriger Fachanwalt für Arbeitsrecht in Hamburg und einer der ursprünglichen Gründer der Sozietät (ehemals: Gaidies Steen & Partner).
Studium Zweiter Bildungsweg
Nach einer Berufsausbildung zum Bankkaufmann erlangte er über den Zweiten Bildungsweg an der Hochschule für Wirtschaft und Politik die Hochschulreife und schloss 1986 das Große Juristische Staatsexamen ab.
Erfolgreiche Beratung und Vertretung seit Jahrzehnten
Rechtsanwalt Steen betreut Betriebsräte teilweise schon seit Jahrzehnten, wodurch das besondere Vertrauensverhältnis über lange Zeit deutlich wird. Er ist als Interessenvertreter in Verhandlungen mit dem Arbeitgeber geschätzt, auch aufgrund der Einbeziehung wirtschaftlicher und organisatorischer Zusammenhänge. Seine Tätigkeit ist überregional ausgerichtet.

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Sozialplanabfindung während Elternzeit auf Vollzeitbasis

EuGH schützt Teilzeitkräfte

Die Berechnung der einem Arbeitnehmer in Elternurlaub zu zahlenden Entschädigungen für die Entlassung und die Wiedereingliederung muss auf der Grundlage des Vollzeitentgelts erfolgen. Eine nationale Regelung, die hiergegen verstößt, führt zu einer mittelbaren Diskriminierung aufgrund des Geschlechts.

Der Sachverhalt:

Die Klägerin war unbefristet und in Vollzeit beschäftigt. Zum Zeitpunkt einer Massenentlastung, die auch die Klägerin betraf, befand sich diese im Erziehungsurlaub in Form einer Reduzierung der Arbeitszeit. Sie erklärte sich mit einem neunmonatigen Wiedereingliederungsurlaub einverstanden. Kurze Zeit später verzichtete sie auf die Reduzierung ihrer Arbeitszeit und verließ das Unternehmen endgültig.

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Joy Dahmen, Rechtsanwältin

Frau Joy Dahmen ist seit 2023 als Rechtsanwältin in unserer Kanzlei tätig. Sie ist in Hamburg aufgewachsen, hat in Münster Rechtswissenschaften studiert und ihr Referendariat in Frankfurt am Main absolviert.
Neben dem Referendariat arbeitete sie bereits in einer Kanzlei für die Rechte von Arbeitnehmer*innen und ihre Vertretungen in Frankfurt. Diese Erfahrungen bestärkten sie darin, ihren inhaltlichen Schwerpunkt in der anwaltlichen Arbeitnehmervertretung zu legen und nach ihrem Umzug zurück nach Hamburg, unser Team zu verstärken.
Während dem Studium engagierte sie sich in der hochschulpolitischen Mitbestimmung und im Referendariat als Landessprecherin Hessen und kann sich somit gut in die Herausforderungen der betrieblichen Mitbestimmung hineinversetzen. Sie engagiert sich auch privat für die Rechte von Arbeitnehmer*innen und ist Mitglied in der Vereinigten Dienstleistungsgewerkschaft ver.di.

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Betriebsänderung durch Einführung standardisierter Abläufe – LAG Schleswig-Holstein akzeptiert vorsorglichen Sozialplan

Der Betriebsrat hatte eine Einigungsstelle angerufen und diese hatte einen vorsorglichen Sozialplan aufgestellt, der jetzt vom Unternehmen in Frage gestellt wurde.
Das LAG: „Auch wenn zu Beginn der Einführung eines derartigen Verfahrens iSd § 111 Satz 3 Ziff. 5 BetrVG mangels Vorliegens von Auswertungsergebnissen noch keine konkreten wirtschaftlichen Nachteile für die betroffenen Beschäftigten geplant sind, ist ein Sozialplan in der Einigungsstelle erzwingbar. Das gilt jedenfalls nach Scheitern der Interessenausgleichsverhandlungen. Es reicht aus, dass die in dem erzwingbaren Sozialplan als ausgleichsfähig geregelten Nachteile gerade objektiv durch diese Betriebsänderung möglicherweise verursacht werden.“ LAG Schleswig-Holstein Beschluss v. 22.01.2014 – 3 TaBV 38/13

Anmerkung: Die Entscheidung zeigt die Notwendigkeit, bereits im Vorfeld der Einführung „neuer Fertigungsverfahren“ eine Absicherung über einen Sozialplan zu verhandeln.



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