Wer trotz mehrfacher Aufforderungen krankheitsbedingt zu Personalgesprächen nicht erscheint, braucht sich nicht um seinen Job zu sorgen – eine Kündigung ist unwirksam. Eine Ausnahme sei nur bei dringendem, unaufschiebbarem Gesprächsbedarf möglich. Das geht aus einem Urteil des LAG Nürnberg hervor.